„Mit uns eher nicht“

Der Personalrat ist gegen einen Abführraum im Justizvollzug. Die Sache sei nämlich mitbestimmungspflichtig

Bremen taz ■ Im Justizressort hat man derzeit viel zu tun, die Modalitäten für den „Abführraum“ zu klären. Der soll im Sanitätsbereich des Justizvollzugs eingerichtet werden – und nach einer Gabe von Abführmitteln dazu dienen, Beweise in Ermittlungen gegen mutmaßliche Kokaindealer sicher zu stellen.

Dabei scheint es, als sei ein „unkaputtbares Drogenklo“, ähnlich einem Campingklo, aus dem die Rauschgiftkügelchen per Sieb und Wasserschwall einfach gerettet werden könnten, das geringste Problem. Antworten auf die Fragen nach dem genauen Procedere lassen derweil noch auf sich warten. Da meldet schon der Personalrat im Bremer Justizvollzug schwerste Bedenken an.

„Wir können dem erstmal so nicht zustimmen“, sagt der Personalratsvorsitzende Uwe Ballandis. Hier gehe es immerhin um eine geplante Veränderung an Räumen und Arbeitsaufgaben fürs Vollzugspersonal. „So was ist mitbestimmungspflichtig“, signalisiert er, dass die Chose noch dauern könnte. Zumal die Maßnahme an sich doch ungewöhnlich sei: „Normal kommen die Leute erst vor den Richter, dann in Haft“, erinnert Ballandis. Jetzt, wegen politischer Nöte, soll es plötzlich umgekehrt sein? Das könne er nicht nachvollziehen. Aus Sicht des Personalrats jedenfalls ist der Justizvollzug nicht der geeignete Ort zur Beweissicherung. Wo dies andernorts geschehe – so etwa in Hamburg – sei eine Klinik angegliedert und der Sachverhalt deshalb nicht vergleichbar. Zudem herrsche im Bremer Strafvollzug Personalknappheit. Ein so genanntes Drogenklo zu beaufsichtigen sei jedoch zeitintensiv.

Die Polizeipressestelle will unterdessen zu jüngsten Abführ- oder Erbrechensverfahren keine Stellung nehmen. Intern ist jedoch zu hören, dass es seit dem Tod des Sierra Leoners Ende Dezember zur freiwilligen Einnahme von Brechsirup gekommen sei. Auch gebe es Anfragen seitens der Polizei an den Vollzug, ob mutmaßliche Dealer vorgeführt werden könnten – was im Falle der Ablehnung die Entlassung aus dem Gewahrsam zur Folge hat. Beides ist offiziell nicht bestätigt. ede