RECHTS-TIPPS

Hartz IV-Empfängern in und um Göttingen wurde nach Auskunft zweier Göttinger Anwälte trotz entgegenstehender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Pauschale abzogen, wenn zu ihrer Mietwohnung eine Küche gehört. In zahlreichen Verfahren vor dem Sozialgericht hatte der Landkreis argumentiert, bei der Kücheneinrichtung handle es sich um eine Teilmöblierung zum Vorteil des Leistungsbeziehers. Das Sozialamt dürfe daher die zu zahlenden Mietkosten um 10 Prozent kürzen. Inzwischen fällt der Abzug niedriger aus und variiert. Im Mai 2009 hat das Bundessozialgericht jedoch entschieden, dass der Abzug rechtswidrig ist.

Zwei Hamburger Gerichte haben die Vertragsausfertigungsgebühren gestrichen. In zwei aktuellen Entscheidungen des Amtsgerichts Altona und des Landgerichts Hamburg wurden Vermieter verurteilt, die von Mietern gezahlten Vertragsausfertigungsgebühren zu erstatten. Die Gerichte begründeten dies damit, dass die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Aufwendungen eines Vermieters klassische Verwaltungstätigkeiten seien, deren Abwälzung den Mieter unangemessen benachteilige.