Weitere Abmahnungen gegen Autohandel

Noch immer halten Deutschlands Autoverkäufer mit Verbrauchsangaben hinterm Berg – inzwischen muss die Umwelthilfe auch Werbung abmahnen, die zwar kraftvolle Motoren preist, aber nichts über den Verbrauch verrät

BERLIN taz ■ Auch nach der ersten Welle von Abmahnungen stellt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch immer Verstöße gegen das Gesetz zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Neuwagen fest. „Wir verschicken nahezu täglich Abmahnungen“, sagte der Berliner Anwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe vertritt, der taz. Neben Verstößen in Autohäusern, wo die ausgestellten Wagen keine Angaben über ihren Sprithunger trugen, beanstandet die Umwelthilfe inzwischen auch Werbeanzeigen. So findet sich im Spiegel auf der ersten Aufschlagseite eine Toyota-Anzeige für den Geländewagen RAV4 mit dem Hinweis auf den „kraftvollen D-4D-Common-Rail-Diesel“, nicht aber auf den damit verbundenen Verbrauch. Laut Klinger ist die Anzeige „offensichtlich rechtswidrig“.

Der Toyota-Konzern wurde bereits wegen früherer Anzeigen abgemahnt. Diese Woche laufe die Frist für eine Stellungnahme ab, so der Anwalt. Bereits um eine Fristverlängerung hat VW-Tochter Skoda gebeten, die nach ebenfalls abgemahnter Werbung nach eigenen Angaben erst noch feststellen muss, wo diese überhaupt geschaltet ist. Dieser Fall war für Klinger vor allem deshalb ärgerlich, weil die Konzernmutter Volkswagen mit der DUH erst vor drei Wochen einen Vergleich wegen wiederholten Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht in ihren Autohäusern geschlossen hatte.

Um eine Kennzeichnung trotz der Pflicht zu vermeiden, würden viele Hersteller nur noch „mit Bequemlichkeitsmerkmalen“ werben, sagt Klinger. Nur wenn auf die Motorisierung hingewiesen wird, verlangt das Gesetz eine Verbrauchsangabe. Die vielen Ausnahmeregeln waren auf Druck der Industrie ins Gesetz gekommen.

Außer gegen Skoda und Toyota läuft derzeit auch eine Abmahnung gegen einen Porsche-Händler. Gegen einen Renault- und einen freien VW-Händler sollten gestern Mahnungen rausgehen. Im Januar hatten bereits die Konzernzentralen von VW, Mercedes und BMW entsprechende Schreiben bekommen – bislang haben alle eingelenkt. „Wir sind keine Erbsenzähler“, rechtfertigt Klinger das Vorgehen der DUH. „Aber wenn die Vorschriften derart viele Ausnahmen enthalten, sollen sie wenigstens beachtet werden.“ URB