Familienprämie wird abgeschafft

Das Schlagwort „BAT II A“ kennt jeder – mit den hohen Entgeltstufen im Bundesangestellten-Tarif verband man bisher Wohlstand, Sicherheit, Unkündbarkeit für ein ganzes Leben. Die BAT-Stufen werden nach der Tarifreform im öffentlichen Dienst abgeschafft. Das klingt revolutionär, im konkreten Fall bringt die Tarifreform aber vor allem Vereinfachungen und erst schrittweise Veränderungen mit sich. Einvernehmen zwischen Ver.di und den Arbeitgebern besteht bereits in folgenden Punkten:

■ Das neue Entgeltsystem, das 2007 in Kraft treten soll, wird nur noch 15 Entgeltgruppen beinhalten. Dabei orientiert sich die Eingruppierung am Ausbildungsniveau. „EG 13“ beispielsweise wird die Gruppe für Hochschulabsolventen sein. Die bisherigen Bewährungs- und Zeitaufstiege, bisher oft als „Sitzprämien“ verhohnepipelt, soll es so nicht mehr geben. Allerdings werden die Entgeltgruppen in sechs „Erfahrungs- und Entwicklungsstufen“ gegliedert, wobei die Jüngeren aber im Vergleich zu heute besser, die Älteren etwas schlechter als heute entlohnt werden.

■ Es wird eine neue, niedrige Entgeltgruppe 1 geben, die vor allem dazu dienen soll, dass auch einfache ArbeiterInnen wie Putzfrauen nicht mehr outgesourct werden. In dieser Stufe liegt der niedrigste Lohn bei 1.286 Euro brutto (Osten: 1.189,55 Euro).

■ Erstmals werden im Jahre 2006 leistungsbezogene Entgeltelemente vereinbart. Das Volumen beträgt anfangs zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebes oder der Dienststelle und wird gespeist aus einem Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen. Später soll es auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen. Dienstvereinbarungen oder der Tarifvertrag legen die Kriterien fest, nach denen die Prämien gezahlt werden.

■ Familienbezogene Zuschläge, also Lohn- oder Vergütungsbestandteile, wonach Verheiratete und Eltern bislang mehr Geld bekommen, werden künftig nicht mehr bezahlt. Stattdessen wird das Budget dafür voll in die neuen Tabellen überführt und dann gleichmäßig auf alle verteilt. Die Zuschläge sind erheblich: Eine verheiratete Krankenschwester mit Kind bekommt zum Beispiel derzeit im Westen monatlich 90 Euro mehr als eine verheiratete Kollegin ohne Kind.

■ Die Arbeitszeit soll mit dem neuen Tarifrecht weiter flexibilisiert werden. Danach gibt es keine Überstundenzuschläge mehr für Arbeitsstunden, die innerhalb eines Korridors von bis zu 45 Stunden pro Woche und innerhalb von Rahmenzeiten von zwölf Stunden zwischen 6 und 20 Uhr abgeleistet werden.

■ Wichtig: Für alle derzeit schon Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt ein Bestandsschutz, also das alte Recht. Niemand soll durch die Umstellung eine Verschlechterung erleben, verspricht Ver.di. Die neuen Regelungen werden nur auf Neuzugänge angewandt. BD