Zehntausende Türken verlieren Einbürgerung

Knapp 50.000 Deutschtürken droht Entzug des deutschen Passes. Auch tausende Spätaussiedler betroffen

BERLIN dpa ■ Die türkische Gemeinde in Deutschland hat um Nachsicht für ihre Landsleute geworben, die unerlaubterweise sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Nach dem seit 2000 geltenden Recht verliert derjenige seine deutsche Staatsangehörigkeit, der eine weitere beantragt. Vor dieser Neuregelung haben in den Jahren 1997 bis 2000 etwa 50.000 türkischstämmige Mitbürger sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, sie allerdings erst nach 2000 auch tatsächlich von der Türkei erlangt. Diesen Mitbürgern drohe nun der Verlust des deutschen Passes, erläuterte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Hakki Keskin, am Montag in Berlin. Betroffen von dieser Rechtslage sind auch einige tausend Aussiedler aus der früheren Sowjetunion.

Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), machte in der gemeinsamen Pressekonferenz deutlich, dass es zwar keine Amnestie gebe werde. Sie stellte aber in Aussicht, dass bei einer Wiedereinbürgerung etwa auf Sprachtests verzichtet werden sollte. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, lehnt Sonderregeln für türkischstämmige Deutsche dagegen generell ab. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, unterstrich noch einmal, dass ein Deutscher, der sich ohne Genehmigung um eine weitere Staatsangehörigkeit bemühe, die deutsche verliere.

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