Krank durch Feinstäube

Mit der Übernahme der EU-Richtlinie 1999/30/EG gelten seit dem 1. Januar diesen Jahres niedrigere Grenzwerte für Stickoxide und Feinstäube in der Luft. Nur an 35 Tagen im Jahr darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstäuben überschritten werden. Dann müssen die Kommunen Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Fahrverbote. Feinstäube, die unter anderem durch filterlose Dieselmotoren in die Luft geblasen werden, gelten als Verursacher von Atemwegs- und Krebserkrankungen. In den nordrhein-westfälischen Städten Düsseldorf, Duisburg, Essen, Dortmund und Hagen wurden die neuen Grenzwerte bereits am 1. Januar überschritten. Bis auf Hagen hat jedoch bislang keine Stadt Notfallpläne aufgestellt, kritisiert der BUND des Landes Nordrhein-Westfalen. SUG