Das Lernpensum der Zukunft

Sexuelle Übergriffe: Schulbehörde macht Minuspunkte. Beschuldigter Lehrer soll wieder Mädchen unterrichten

bremen taz ■ Die Lehrernot muss im Januar wieder enorm gewesen sein. So groß, dass die Bildungsbehörde darüber ihre Sorgfaltspflicht schleifen ließ. Jedenfalls landete nun ein Lehrer, der nach wiederholten Vorwürfen von Schülerinnen als sexuell übergriffig gilt und deswegen bis Februar an einen weniger verlockenden Arbeitsplatz versetzt war, dennoch wieder an einem Schulzentrum der Sekundarstufe I. In just jenem Wirkungskreis also, aus dem man den Mann zuvor bewusst entfernt hatte, um heranwachsende Schülerinnen vor ihm zu schützen.

Besonders pikant: Obwohl die Behörde von den Vorfällen informiert war, organisierte sie die Versetzung offenbar, ohne die Schule von der Tragweite der gegen den neuen Kollegen erhobenen Vorwürfe zu informieren.

Nun kocht – auch wegen mangelnder interner Kommunikation – die Gerüchteküche. „Es gab auch Aufregung in der Behörde“, räumt deren Sprecher von einem Auswärtstermin per Handy ein. Eine sachliche Stellungnahme zu den Vorwürfen konnte er gestern nicht abgeben. Nur so viel: „Der Personalrat hat dem Prozedere zugestimmt.“ Möglicherweise sei der Fall also gar nicht so gravierend.

Darüber scheinen wie immer, wenn es Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe in der Schule betrifft, die Meinungen auseinander zu gehen. Immerhin hatten die Vorfälle gegen den Betroffenen in der Vergangenheit ausgereicht, um ihn zweifach an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. Mindestens eines seiner Opfer hat sich in Therapie begeben. Zuletzt war wegen mehrfacher Auffälligkeit des Pädagogen sogar erwogen worden, ihn an eine Berufsschule abzuordnen, wo er bei den eher härteren jungen Männern aus der Metallbranche neue Herausforderungen hätte finden sollen. Warum es zu der Umsetzung solcher Maßnahmen nicht kam, konnte gestern niemand erklären.

Belegt ist unterdessen, dass verschiedene zuständige Instanzen in der Behörde übergangen wurden. Ob es sich um Kommunikationspannen oder um Seilschaften handelt – in jedem Fall ist sicher, dass die Geheimnistuerei den Schutz möglicher Opfer erschwert und zugleich den Beschuldigten nachhaltig schädigt. Der Mann hat seinen neuen Arbeitsplatz mit Schuljahresbeginn angetreten. Er darf sich unabhängig von eigenen Verfehlungen nun als Opfer einer Panne fühlen, an der die Behörde maßgeblich mitgewirkt hat. Ausgerechnet zu einer Zeit, in der sie offiziell Präventionsprogramme gegen sexuellen Missbrauch fördert. „Kein Kind kann sich alleine schützen“, heißt es da. Am Freitag übrigens findet die Veranstaltung für Personen in Führungspositionen statt: „Und wenn es ein Kollege ist...? ede