Hundt vermisst CDU-Konzept

Arbeitgeberchef Dieter Hundt ist not amused: Wieso bringen Unions-Wissenschaftsminister das Gebührenverbot zu Fall – und haben dann keine funktionierenden Modelle in der Schublade?

VON CHRISTIAN FÜLLER

Dieter Hundt kam ohne seine Spezis von der Union. Und das hatte seinen Grund – so konnte der Präsident der deutschen Arbeitgeber besser schimpfen. Die politisch Verantwortlichen seien „erstaunlich schlecht vorbereitet“ auf die Studiengebührenfrage, monierte Hundt. „Es herrscht Konfusion“, sagte er. Und: Am meisten ärgere ihn, dass selbst die Unionsländer, die in Karlsruhe das Gebührenverbot zu Fall brachten, nichts in der Schublade hätten.

Zur Erinnerung: Als Hundt das letzte Mal sein neues Finanzmodell für die Hochschulen vorstellte, hatte er noch den Chef der Uni-Minister der Union, Peter Frankenberg, im Schlepptau. Den Präsidenten nervt die ganz Debatte, seit das Verfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot von Studiengebühren durch den Bund für null und nichtig erklärte.

Es gebe keine Vorschläge, wie die Studiengebühren sozial ausgestaltet werden können. Und es liege auch kein funktionierendes Kreditsystem vor, das sozialen Rückhalt für die Einführung des Bezahlstudium garantiere. Stattdessen, so Hundt, „setzen die Befürworter von Gebühren unabgestimmte und unausgegorene Vorschläge“ in die Welt.

Hundts Geschäftsführer Reinhard Göhner ging sogar noch einen Schritt weiter und nahm die Privatbanken aufs Korn: Er verstehe nicht, warum die Banken keine Modelle für Studienkredite entwickelt hätten. „Die Geschäftsfelder, die sich jetzt ergeben, sind doch seit langem offen“, kritisierte der Manager des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Außer der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die in der kommenden Woche ihre Studienkredite in einem Symposium diskutieren wird, haben sich die Kreditinstitute bei der Bildungsfinanzierung in der Tat zurückgehalten.

Der BDA stellte gestern erneut ein eigenes Modell sowohl für eine Studienförderung als auch für Studiengebühren zur Debatte. Danach hätte jeder Student Anrecht auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15.000 Euro für die akademische Ausbildung. Der Betrag solle, so Hundt, aus dem bisherigen Bafög, dem Kindergeld für Studierende sowie steuerlichen Freibeträgen erwirtschaftet werden. Hinzu komme ein Darlehen, das Studierende in Anspruch nehmen können – ohne Risikoprüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese staatliche Bank werde das Darlehen von maximal 35.000 Euro gewähren.

Auch die Studiengebühren wären bei den Arbeitgebern ein Kombimodell. Sie sollen aus 500 Euro Grundgebühr je Semester bestehen und einem Aufschlag, der sich nach den in Anspruch genommen Studienleistungen bemisst. Ein Bachelorstudium würde demnach pro Semester maximal 1.750 Euro kosten, ein Masterstudium 2.000 Euro.

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