Zu unrecht in Psychiatrie

KARLSRUHE dpa/taz ■ Ein Psychiatrie-Insasse aus Nordrhein- Westfalen hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Erfolg errungen. Das oberste deutsche Gericht stärkte gestern die Rechte von langjährig in die Psychiatrie eingewiesenen Straftätern.

Der Mann hatte mehr als 23 Jahre in der Psychiatrie verbracht. Dies sei ohne eingehendes Gutachten nicht zulässig, entschieden die Richter. Der als aggressiv geltende und unter Wahnvorstellungen leidende Kläger war Anfang der 80er Jahre wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Diebstahls und Bedrohung verurteilt worden.

Die Karlsruher Richter gaben nun der Verfassungsbeschwerde des Mannes statt und wiesen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurück. Der Fall muss nun erneut vom Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts überschreitet die „außerordentlich lange Dauer der Unterbringung“ den Strafrahmen der begangenen Taten bei weitem. Das Landgericht hätte daher früher ein Gutachten anfordern müssen, um zu klären, ob die Gefahr besteht, dass der Mann weitere Straftaten begehen könnte. „Die Stellungnahmen der behandelnden Ärzte vermitteln dagegen nur einen allgemeinen Eindruck von der Verfassung des Beschwerdeführers aus medizinisch-psychiatrischer Sicht“, hieß es.

Zudem hätten die die Vorstrafen des Beschwerdeführers, die nur Bagatelldelikte gewesen seien, die lange Dauer der Unterbringung keinesfalls gerechtfertigt, schrieben die Richter in ihrem Beschluss.