Freispruch gilt weiter

Staatsanwalt nimmt Widerspruch zurück: Wie 950 Euro in die Arzttasche gelangten, konnte auch das Landgericht nicht klären

bremen taz ■ Es bleibt beim Freispruch für einen ehemaligen Mediziner des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes, der bis Dezember am Rechtsmedizinischen Institut angesiedelt war. Der 56-jährige Mann war im vergangenen Jahr vorm Amtsgericht wegen Diebstahls angeklagt und später freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte stets angeben, dass bei ihm gefundene 950 Euro zufällig in seine Tasche gerutscht seien. Die Beweise reichten für eine Verurteilung nicht aus. Gestern nun nahm die Staatsanwaltschaft ihren Widerspruch gegen diesen Freispruch zurück.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter der Strafkammer am Bremer Landgericht, Bernd Asbrock, dargelegt, dass es zu einer Verurteilung schwerlich kommen werde. Tatsächlich hatte schon der erste Prozesstag in dem Widerspruchsverfahren vorm Landgericht keine neuen Erkenntnisse gebracht: Die bereits vorm Amtsgericht aufgetretenen Zeugen hatten am Dienstag ihre bereits bekannten Aussagen wiederholt.

Ausdrücklich monierte gestern für die Anklage Amtsanwalt Jens Lohmann bei der Rücknahme des Widerspruchs, dass die Ermittlungen seitens der Polizei „unglücklich gelaufen“ seien. So habe es nach einem elektronischen Versagen der Polizeikamera keine Fotos von der Wohnung der Verstorbenen gegeben. Nicht fotografiert wurde später auch die Arzttasche, in der 950 Euro sowie eine noch gar nicht vermisste Geldbörse der Toten gefunden wurden. Beides stammte aus der Wohnung der Verstorbenen, wobei die Polizei anfangs nur die zuvor bereits gezählten 950 Euro in Scheinen vermisst hatte. Dabei war der Arzt in Verdacht geraten, der zeitweise zur Leichenschau alleine in der Wohnung war, und dort einen Totenschein ausstellte. Der aber hatte stets beteuert, die von der Polizei bei ihm sicher gestellten Fundstücke nie gesehen zu haben. Polizisten hatten dies bezweifelt – doch war der Angeklagte nach dem Grundsatz in dubio pro reo schließlich freigesprochen worden.

Dabei blieb es auch gestern. Der bis dato unbescholtene Familienvater hat nach längerer Arbeitslosigkeit inzwischen wieder eine Arbeit am Rechtsmedizinischen Institut in Leipzig gefunden. ede