Großflughafen längst nicht sicher gelandet

Ein Gerichtsurteil könnte dem Flughafenausbau Schönefeld in die Quere kommen: Vier Gemeinden klagen gegen den Landesentwicklungsplan. Dass die Richter das Großprojekt kippen, ist aber mehr als unwahrscheinlich

Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) verhandelt derzeit eine Klage, die dem Ausbau Schönefelds zum Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) die Flügel stutzen könnte. Vier brandenburgische Gemeinden – Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Schulzendorf und Eichwalde – halten den zugehörigen Landesentwicklungsplan für rechtswidrig: Die Orte seien in ihrer Planungshoheit eingeschränkt, sagte Anwalt Franz Günter Siebeck gestern. Ein Urteil, für gestern Abend angekündigt, fiel bis Redaktionsschluss nicht.

Der Landesentwicklungsplan Flughafen Schönefeld (LEP) schreibt Anliegergemeinden vor, dass sie für den Ausbau benötigte Siedlungsflächen nicht bebauen dürfen. Zudem sind zum Beispiel die Höhen von Gebäuden in bestimmten Gebieten geregelt. „Ziel ist, die Flächen bis zur endgültigen Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren freizuhalten“, sagt Peter Schirmer, der für Berlin in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit Brandenburg sitzt. Über das Planfeststellungsverfahren befindet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2006. Bis dahin soll der LEP als Platzhalter funktionieren.

Die Gemeinden fühlen sich durch den Plan gegängelt: Es sei zwar schön und gut, die umliegenden Flächen freizuhalten, argumentiert Anwalt Siebeck. Die Menschen, die dort schon wohnen, seien aber bei der Erarbeitung des LEP nicht berücksichtigt worden.

Die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs sehen sich mit dem erstellten LEP auf der sicheren Seite – und rechnen mit einem positiven Entscheid. Doch selbst wenn die Frankfurter Richter den Entwicklungsplan für nichtig erklären, wird ein solches Urteil das größte Infrastrukturprojekt der Region (Kosten: 2 Milliarden Euro) nicht kippen. Denn die Frage des Standortes ist neben den Klauseln im LEP detailliert auch im Planfeststellungsverfahren behandelt – doppelt gemoppelt sozusagen. Die Bundesverwaltungsrichter legen daher an den Standort in jedem Fall noch einmal die eigene Messlatte an.

Entsprechend gibt sich die für den Schönefeld-Ausbau zuständige Berliner Flughafen Gesellschaft gelassen: „Sämtliche Bauvorbereitungen wie Probebohrungen, archäologische Untersuchungen und Planungen laufen weiter – unabhängig vom Urteil“, sagt Sprecher Ralf Kunkel. Die Bauarbeiten sollen 2006 starten. 2010 soll der Großflughafen endgültig in Betrieb genommen werden. ULRICH SCHULTE