Schweinepest vor Gericht

Ein Delbrücker Tierarzt kämpft seit acht Jahren um seine Approbation, weil er Seuche ausgelöst haben soll

MINDEN dpa/taz ■ Acht Jahre nach Ausbruch der Schweinepest in Westfalen ist für einen Tierarzt aus Delbrück bei Paderborn der Kampf um juristische Folgen wohl noch lange nicht gelaufen. Dem Mann war die Approbation entzogen worden: Die Behörden machten ihn für die Ausbreitung der Seuche 1997 mitverantwortlich. Über Wiedererteilung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis sollte das Verwaltungsgericht Minden in zwei Wochen verhandeln. Der Fall wird jedoch wahrscheinlich an Behörden in Hessen übergeben und kommt eventuell dort vor Gericht.

Grund sei eine juristische Besonderheit bei Tierärzten, sagte gestern ein Gerichtssprecher. Demnach konnte das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Approbation des Viehdoktors zwar entziehen. Wiedererteilen dürfe sie aber nur das Land, wo der Veterinär damals den Titel erlangt hatte, in diesem Fall Hessen. Vorerst gilt noch eine befristete Zulassung.

Parallel hatte das Land NRW den Mann auf Schadenersatz in Höhe von 1,3 Millionen Euro verklagt. Dieses Urteil in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) hat der Tiermediziner mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde vorerst angefochten. Rund 58 000 Schweine waren nach Ausbruch des Erregers Anfang 1997 getötet worden. Nach Ansicht von Landgericht und OLG hatte der Tierarzt keine ausreichende Schutzkleidung getragen und das Virus durch Fahrlässigkeit auf andere Höfe gebracht. Er hätte Amtsveterinäre einschalten müssen, hieß es.

Der Delbrücker Tiermediziner streitet die Vorwürfe ab. Nicht er, sondern Amtsveterinäre seien für die Ausbreitung der Seuche verantwortlich gewesen. Dies zeigten Blutanalysen an den Tieren, die erst nach dem Besuch der amtlichen Veterinäre das Virus aufgewiesen hätten. Überträger sei deren Schlinge zum Einfangen der Tiere gewesen. Eine Initiative von 300 nordrhein-westfälischen Bauern hatte im vorigen Jahr einen Unterstützerkreis für den Tierarzt gebildet.