„Schlampige Planungskultur“

Nach dem Urteil, das den Landesentwicklungsplan zu Schönefeld für unwirksam erklärt, streiten sich nun die Experten über die Auswirkungen der Entscheidung

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Frankfurt (Oder) zum Airport Schönefeld gehen die Meinungen in der Frage, wie die Gerichtsentscheidung zu beurteilen sei und welche Auswirkungen sie haben werde, auseinander. Von einem „schweren Rückschlag“ durch das Urteil für den geplanten Ausbau sprechen die Flughafengegner, von einem „Weiter so wie bisher“ die Befürworter des Großflughafens.

Der Vorsitzende Richter am OVG hatte am Donnerstagabend den Klagen von vier von dem Bau betroffenen Gemeinden Recht gegeben, indem er den bestehenden Landesentwicklungsplan (LEP) zu Schönefeld für unwirksam erklärte. Der LEP schränke die Planungshoheit der Gemeinden ein, gebe Bauhöhen vor und untersage etwa neue Ansiedlungen, so das Gericht. Die sei ein Verstoß gegen geltendes Baurecht. Die Politiker hätten grobe Fehler bei der Standortentwicklung gemacht.

Mit diesem Urteil, frohlockte Franz Günther Sieneck, Anwalt der vier Umlandgemeinden, sei der anvisierte Bau des Flughafens zwar nicht vom Tisch, „aber dem gesamten Vorhaben ist eine Stütze genommen“. Die beschiedenen Mängel im Landesentwicklungsplan müssten von den Flughafenbetreibern nun ausgeräumt werden. Könnten sie das nicht, platze die Planung. Zugleich, so der Anwalt und die Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz, könnte die Entscheidung Folgen haben für die anhängige Klage gegen das Planfeststellungsverfahren, das den gesamten Bau des Airports regelt.

Während die Berliner Fraktionen von CDU und FDP das Urteil als „Desaster“ für einen schnellen Flughafenbau bezeichneten, sehen die Flughafengesellschaft und Berlins Regierender Klaus Wowereit (SPD) keinen Anlass zur Panik. Bestenfalls müsse der LEP geändert werden, die Vorbereitungen für den Airportbau „gehen weiter wie bisher“, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Nach Ansicht Wowereits bedeute das Urteil „keine Entscheidung gegen Schönefeld“. Er halte die Standortentscheidung für richtig. Auch das Planfeststellungsverfahren, mit dem das Land den Bau genehmigt hat, bleibe bis zum Beschied des Gegenteils „wirksam“.

Claudia Hämmerling, grüne Verkehrsexpertin im Abgeordnetenhaus, sagte dagegen, das Urteil bedeute „eine Ohrfeige für die schlampige Planungskultur“ von Berlin und Brandenburg“. Die Rechtsfehler im LEP müssten von den Ländern korrigiert werden, damit nicht weitere Gelder für den Ausbau „in den Sand gesetzt werden“. ROLA