Kinderrechte in Verfassung

Der Schutz von Kindern ist künftig in der niedersächsischen Verfassung verankert. Das beschloss der Landtag am Mittwoch in Hannover einstimmig. „Für mich ist heute ein guter Tag für Kinder“, sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU). Im Grundgesetz sind Kinderrechte bisher nicht verankert. In Niedersachsen tritt die Verfassungsänderung am 1. Juli in Kraft und Artikel 4 a wird eingefügt: „Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. (...) Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.“  (dpa)