Harald Schmidt lässt Richter sitzen

KÖLN dpa ■ Im Streit zwischen ARD-Spättalker Harald Schmidt und einem früheren Geschäftspartner scheiterte eine gütliche Einigung gestern vor dem Kölner Landgericht. Der Kläger fordert von der Produktionsfirma Bonito TV, die er einst mit Schmidt gemeinsam betrieb, 459.000 Euro Schadensersatz, weil diese entgegen dem Gesellschaftervertrag auch für andere Sender als SAT 1 gearbeitet habe. Bonito TV produzierte für den Münchner Privatsender die „Harald Schmidt Show“. Eine von Schmidt angebotene Vergleichszahlung von 10.000 Euro lehnte der Kläger ab.

Schmidt, der gestern nicht persönlich im Gerichtssaal erschien, behauptet,dass der strittige Passus sei bereits 2003 aufgehoben worden sei. Die Gegenseite bestreitet allerdings die Echtheit von Schmidts Unterschrift, mit der die Vertragsklausel aufgehoben wurde. Sollte es vorher nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, steht der nächste Gerichtstermin für Ende März an. Die ARD hält an den zweiSendeterminen pro Woche mit Harald Schmidt fest. Die juristische Auseinandersetzung sei allein Schmidts Sache, hieß es gestern von der ARD.