Radeln im Park
: Prozess wegen Bußgeldes

Während die Bürgerschaft im Begriff ist, das Radfahren in Parks eindeutig zu regeln, verfolgt die Innenbehörde unnachsichtig die Opfer der bisherigen unklaren Rechtslage – zur Freude der Richter, die ja bekanntlich ihre Zeit damit totschlagen, mit Papierkügelchen auf Mülleimer zu zielen. Auch die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes wollten ihre Nützlichkeit beweisen und haben dem Radler Konrad Schwarz vergangenen Herbst 30 Euro Ordnungsgeld aufgebrummt, weil er über das Alstervorland fuhr. Dazu kommen 20 Euro „Gebühr“ und 5,60 Euro „Auslagen der Verwaltung“. Schwarz kommt dabei einiges seltsam vor: Erstens werde dieselbe Ordnungswidrigkeit vom Bezirk nur mit 25 Euro Ordnungsgeld geahndet. Zweitens suggeriere eine Info-Broschüre der Baubehörde, dass das Radfahren in Parks erlaubt sei – ein Argument, das auch in der öffentlichen Diskussion über das Thema eine wichtige Rolle spielte. Drittens sei die Ausschilderung des Radweges entlang der Alster so ungenau, dass er im guten Glauben gewesen sei, auf einem Radweg zu fahren. Zu allem Überfluss habe er ein Kind begleitet. Die Broschüre der Baubehörde empfiehlt in solchen Fällen, den Gehweg zu benutzen. Während Schwarz übermorgen der Prozess gemacht wird, lässt der Senat die Geh- und Radwege so weit verkommen, dass er sich genötigt sieht, Warnschilder aufzustellen. Schließlich will er nicht haftbar gemacht werden, wenn sich einer ein Bein bricht. „Das Geld für die Glitzerprojekte von Bausenator Michael Freytag spart der Senat offensichtlich in den Vierteln“, kritisiert die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Karin Timmermann. Sie will deshalb wissen, ob die Radwegebenutzungspflicht nicht aufgehoben werden müsste, sobald so ein Warnschild aufgestellt wird. knö