Strafe ausgehandelt

Shell-Erpresser kündigt Geständnis an und darf deshalb mit einem milden Urteil rechnen

Der Prozess scheint bereits vor der Beweisaufnahme entschieden zu sein: Zu einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren wird ein 54-jähriger Kaufmann verurteilt werden, der im vergangenen Herbst über Monate hinweg den Shell-Konzern erpresst und vier Millionen Euro verlangt hatte. Auf dieses Strafmaß haben sich alle Prozessbeteiligten für den Fall geeinigt, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt. Über seinen Verteidiger teilte Hartmut Viktor M. dem Hamburger Landgericht gestern bei Prozessauftakt mit, dass er die Erpressung in der kommenden Woche einräumen wird.

„Garibaldi“ nannte sich M. in den Schreiben und Telefonanrufen, in denen er das Geld forderte. Sollte der Shell-Konzern nicht zahlen, so seine Drohung, würde er Molotowcocktails von Autobahnbrücken schleudern sowie Brandanschläge auf Niederlassungen des Mineralöl-Riesen verüben. Ehe er seine Drohungen umsetzen konnte, wurde „Garibaldi“ vorigen November festgenommen: Shell täuschte dem Erpresser Zahlungsbereitschaft vor und vereinbarte eine Geldübergabe. Als der Täter aus einer Telefonzelle nahe Lüneburg heraus letzte Anweisungen gab, nahm die Polizei ihn fest.

Der gebürtige Niedersachse hatte zuletzt in Bayern gelebt. Dort war der Kaufmann Manager einer Porzellan-Fabrik – bis er im Juli 2003 in die Arbeitslosigkeit entlassen wurde. Vor Gericht steht er nicht zum ersten, aber auch auch nicht zum letzten Mal: M. muss sich noch in einem Mordprozess verantworten.

Zwar hatte ihn ein Gericht vergangenen Sommer aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen, eine Tramperin ermordet zu haben. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch jedoch aufgehoben. ee