BGH stärkt Vermieterrechte

KARLSRUHE afp ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Vermietern die Kündigung säumiger Mieter. Laut einem Grundsatzurteil kann einem Mieter wegen verspäteter Mietzahlungen gekündigt werden, wenn er den Verzug verschuldet hat. Ein Verschulden des Mieters liege nicht vor, wenn er sich auf Zahlungsunfähigkeit wegen wirtschaftlicher Engpässe berufen kann oder durch eine nachträgliche Mietzahlung sein Fehlverhalten „mildert“. Im vorliegenden Fall war einem Mieter fristlos und fristgerecht gekündigt worden. Weil das Sozialamt während des Prozesses die Miete nachzahlte, wurde zwar die fristlose Kündigung unwirksam, nicht aber die fristgerechte. (Az.: VIII ZR 6/04)