Streitfall SSW
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Rüde angerempelt hat die FAZ das Bundesverfassungsgericht ob seines Beschlusses, dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) auch weiterhin und landesweit die Fünfprozent-Hürde zu erlassen. „Vielleicht“, so die leicht stumpfsinnige Argumentation, „machen die Richter im Sommer gern Urlaub im Norden und sehen die Sache folkloristisch“. Aber was jetzt passiere, sei ganz etwas Furchtbares: Dem SSW erwachse aus seinem Privileg „politische Macht“.

Dass dem SSW als politischer Vertretung der dänischen Minderheit politische Macht erwächst, könnte in der Tat eintreten. Es ist genau genommen sogar der Sinn des Privilegs. Die Befreiung von der Fünfprozenthürde dient allein dem Zweck, dass die Minderheit leichter an politische Macht kommt – und ihre spezifischen Interessen auf der Bühne des Parlaments vertreten kann. Umstritten an der Sonderregelung war nur, dass die Stimmen, die der SSW auch jenseits seines Stammterritoriums einfährt, in die Wertung mit einfließen, weil schließlich nur im Landesteil Schleswig und im Wahlkreis Pinneberg-Nord nennenswerte Dänen-Kolonien existieren. Auch das freilich ist ein Scheinproblem: Es liegt im Wesen einer Minderheit, das Land nicht flächendeckend zu bevölkern. Trotzdem ist sie eine Minderheit des gesamten Landes: „Wenn einer Partei“, lassen daher die Verfassungsrichter wissen, „Funktion und Status einer anerkannten Minderheitspartei zukommt, so muss sich diese Eigenschaft zwangsläufig im gesamten Wahlgebiet auswirken.“ Der angewandte Schutz einer Minderheit sieht genau so aus. Alles andere hieße, ihr bloß den Status einer touristisch attraktiven Volkstanzgruppe zuzugestehen. bes