DNA ist keine Allzweckwaffe

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat seine Kritik an der Bundesratsinitive einiger Länder bekräftigt, die DNA-Analyse mit dem Fingerabdruck gleichzusetzen. Zwar habe sich die DNA-Anlayse in Fällen von Schwerstkriminalität als effektives Fahndungsmittel erwiesen, sie sei aber weiterhin als besonderer Eingriff in die Grundrechte zu werten und nicht als Allzweckwaffe dem Fingerabdruck gleichzusetzen.

Da jeder Mensch in Form von Schuppen oder Haaren permanent Spurenmaterial hinterlasse, könne sich ein Täter vor dem Hinterlassen von Spuren zwar nicht so schützen, wie es bei Fingerabdrücken möglich sei. Die DNA-Spuren würden aber in erhöhtem Maße die Gefahr bergen, dass Unbeteiligte durch zufällig hinterlassene Spuren am Tatort unberechtigten Verdächtigungen ausgesetzt würden oder dass bewusst DNA-Material Dritter am Tatort ausgestreut werde, moniert Lubomierski.

Heute will sich das Bundesratsplenum mit der Initiative beschäftigten. Sie sieht vor, dass der genetische Fingerabdruck ohne richterlichen Beschluss und bei jeder Strafttat abgenommen werden kann. Bisher war dies nur bei Katalogtaten wie Sexualdelikten, Körperverletzung oder Einbruch möglich – unter Richtervorbehalt und nur bei negativer Prognose. KVA