Radeln im Park teuer
: Richter bestätigt Ordnungsgeld

Der Radfahrer, der zu 30 Euro Ordnungsgeld verdonnert worden war, weil er auf dem Alstervorland fuhr (taz berichtete), hat seinen Einspruch gestern zurückgenommen. Wie der Richter unmissverständlich klar machte, wäre ein Beharren darauf bloß teurer geworden. 25 Euro extra hätte ein Urteil gekostet, das sich aus Sicht des Gerichts aufdrängte: „Sie haben gegen eine Verordnung verstoßen, der Spielraum reduziert sich auf Null.“ Allein die Höhe des Bußgeldes sei variabel: „Ich kann daraus auch 50 oder 100 Euro machen“, bot der Richter an. Konrad Schwarz lehnte dankend ab.

Der Städtische Ordnungsdienst hatte ihn angehalten, weil er in Höhe des Restaurants „Cliff“ auf einem dafür verbotenen Weg radelte. Schwarz gab das zu, womit der Fall aus Sicht des Gerichts gelaufen war. Er sei langsam gefahren, habe niemanden gefährdet und habe überdies davon ausgehen können, dass er nichts Unrechtes tue, argumentierte Schwarz vergeblich. Bis der Städtische Ordnungsdienst mit der Vorgabe gegründet worden sei, sich selbst zu finanzieren, sei das Radeln in Grünanlagen toleriert worden. Das Verbot stamme aus dem Jahr 1975, während in jüngeren Broschüren des Senats für das Radeln in der grünen Metropole am Wasser geworben worden sei. Der verwirrende Eindruck, den das bei den Radfahrern hervorrufen musste, sei in der Öffentlichkeit diskutiert worden, der Stadtentwicklungsausschuss habe jüngst eine Neuregelung beschlossen.

Im Gehalt eines Richters sei ein Schmerzensgeld enthalten, ätzte der Richter. „Sie fallen da rein.“ Als Jurist habe er Gesetze und Verordnungen anzuwenden, solange sie nicht verfassungswidrig seien. „Was soll ich mit Ihren Ausführungen zur Politik anfangen?“ knö