Versammlungsrecht stößt auf Kritik

Experten und einige Bundesländer äußern Bedenken gegen Verschärfung. Aufmärsche Rechter könnten auch ohne Gesetzesänderung verboten werden

BERLIN dpa ■ Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Versammlungsrechts gegen Aufmärsche von Rechtsextremisten stößt bei Experten und einigen Bundesländern auf Kritik. Mehrere Länder äußerten Bedenken gegen die geplante Liste besonders zu schützender Orte, an denen Neonazi-Aufmärsche verhindert werden sollen. Juristen wiesen darauf hin, dass der geplante NPD-Aufmarsch 60 Jahre nach Kriegsende am 8. Mai in Berlin auch ohne Gesetzesänderung verboten werden könne.

Sachsen-Anhalt hält eine Verbotsbeschränkung auf wenige Orte für unzureichend. Rheinland-Pfalz-Landeschef Kurt Beck (SPD) und Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) plädieren dafür, eine Regelung den Ländern zu überlassen. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte Innenminister Otto Schily (SPD) gebeten, auf eine Benennung von Stätten zu verzichten. Gerichte könnten sonst gezwungen sein, Rechtsextreme andernorts demonstrieren zu lassen.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz betonte: „Man braucht kein neues Recht, um die NPD am 8. Mai nicht am Brandenburger Tor demonstrieren zu lassen.“ Auch der Schweriner Jurist Wolfgang Leist, Autor des Buchs „Versammlungsrecht und Rechtsextremismus“, sagte, die Karlsruher Verfassungsrichter hätten mehrfach deutlich gemacht, dass eine Demonstration verboten werden könne, wenn durch die Wahl des Datums oder des Ortes die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt würden.