SICHERUNGSVERWAHRUNG
: Erstmals verhängt nach Jugendstrafe

REGENSBURG | Erstmals ist in Deutschland ein Täter nach Verbüßung einer Jugendstrafe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Laut dem Landgericht Regensburg gehe von dem verurteilten Sexualmörder Daniel I. auch nach Verbüßung einer zehnjährigen Jugendstrafe eine erhebliche Gefahr aus und deshalb könne er nicht freigelassen werden. Die Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist seit 2008 möglich – aber noch nie angewendet worden. (ap)