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Archiv-Artikel

Gerichtsurteil gegen Hartz IV

BERLIN afp ■ Das Hartz-IV-Gesetz ist möglicherweise verfassungswidrig. Wie die Bild am Sonntag berichtete, entschied das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. In dem Fall hatte die zuständige Arbeitsagentur den Antrag der Frau auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz mit seinem Einkommen die bei ihm lebende arbeitslose Frau unterstützen müsste. Das Sozialgericht ordnete nun an, der Frau doch Arbeitslosengeld II zu zahlen. Weil eine Anrechnung des Einkommens bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei, dürfe sie auch bei „wilden Ehen“ nicht gelten.

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