Unikat: Die Bremer Bannstufe

Die Plattform vor dem Parlamentsgebäude ist für Demonstranten tabu. Grundlage ist die polizeirechtlich erlassene jeweilige Demonstrationsgenehmigung

Bremen taz ■ Berlin diskutiert eine kombinierte Schutzzone für Kanzleramt und Holocaust-Mahnmal, Bremen ist schon einen Schritt weiter: Wer seinen demonstrierenden Fuß auf die Ebene vor der Bürgerschaft setzt, wird von den Ordnungshütern eilig davon abgebracht. Eine offizielle Bannmeile existiert in Deutschland bislang zwar nur für den Bundestag, aber Bremen hat so etwas eine Bannstufe entwickelt. Gültig ab dem obersten Absatz der kleinen Treppe zwischen Markt und Parlament.

„Das ist nicht in Paragrafen gegossen“, betont Bürgerschaftssprecher Wigbert Gerling auf Nachfrage. In der Tat geht die bannende Praxis offenbar lediglich auf eine ans Ordnungsamt gerichtete Bitte von Parlamentspräsident Christian Weber (SPD) zurück: Bei der Genehmigung von Demonstrationen auf dem Markt solle doch die dem Parlament vorgelagerte Plattform ausgespart bleiben. Hintergrund des Abschirmungsbedürfnisses ist offenbar der Fall der Mauer. Seit das geranienbewehrte Betonband zwischen Bürgerschaft und Markt im Juli 2002 fiel – Weber ging damals mit einem Presslufthammer tatkräftig voran – geht der Marktplatz nicht stufen-, aber beinahe barrierelos ins Entrée des Parlaments über. Was bei manchen Demonstrationen wie zuletzt beim Protest gegen Studiengebühren offenbar unangenehm sein kann. „Uns geht es darum, dass man ungestört hinein- und herausgehen kann“, erklärt der Bürgerschaftssprecher. Im Übrigen sei die für 10.000 Menschen ausreichende Kapazität des Marktplatzes ja auch groß genug für Bekundungen jeglicher Art. Henning Bleyl