Islam ist NRW-Sache

BVG-Urteil: Über Islamunterricht muss Land entscheiden

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) Leipzig zum Islamunterricht an den Schulen in NRW ist klar: Die Landesregierung muss den Konflikt mit ihren muslimischen Organisationen selbst lösen. Rot-Grün hatte sich bisher verweigert, ohne offiziellen Ansprechpartner auf Seiten der Muslime einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht einzuführen. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat klagten vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und jetzt vor dem BVG. Das Leipziger Gericht folgte nicht der Rechtsauffassung des OVG, dass islamische Dachverbände grundsätzlich keine Religionsgemeinschaften seien. Ob aber der Zentralrat der Muslime und der Islamrat als solche einzuschätzen seien, soll jetzt wieder das OVG prüfen.

Getrieben von der Angst, dass in Koranschulen kleine Hassprediger ausgebildet werden könnten, rufen nun Parteien und Gewerkschaften nach der Erweiterung des Fachs „Islamische Unterweisung“ um Glaubenserziehung. Die Union wünscht sich laut ihrem migrationspolitischen Sprecher Thomas Kufen „einen islamischen Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht, in deutscher Sprache und durchgeführt von in Deutschland ausgebildeten Lehrern“. Auch die FDP und die Lehrergewerkschaft VBE sprechen sich für einen deutschen Unterricht aus, der eine „spirituelle Glaubenslehre“ einbezieht.

Doch die Landesregierung ist noch auf der Suche nach einem muslimischen Ansprechpartner: Die NRW-Grünen schlagen seit längerer Zeit die Gründung eines muslimischen Ältestenrates (Schura-Rat) vor, der von Moscheegemeinden gewählt werden soll. Der Rat soll mit dem Land Vereinbarungen treffen können, etwa zum islamischen Schulunterricht und zur Ausbildung von islamischen ReligionslehrerInnen. Die Muslime fühlten sich von diesem Vorschlag bevormundet: Die Grünen wollen sie nur in einem mehrstufigen Prozess mit dem Christentum gleichstellen. Denn um den Ältestenrat mitwählen zu dürfen, müssen die Moscheen im Grünen-Modell sich erst registrieren lassen und sich zum Grund- und Strafgesetz bekennen.

Der Zentralrat der Muslime hofft nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf eine schnelle Realisierung des Religionsunterrichts. Die Verzögerung gehe nur zu Lasten der Kinder, „die keinen ordentlichen Unterricht bekommen“.

NAW