Opfer von Nato-Bomben im Kosovo-Krieg hoffen auf Kölner Richter

Der Verhandlungsraum war viel zu klein. Schon eine Stunde vor Prozessbeginn hatten gestern Angehörige von getöteten und verletzten Varvarinern am Reichensperger Platz demonstriert – und alle wollten dann auch in den Gerichtssaal. So mussten viele der etwa 30 Zuschauer stehen, die vor dem Oberlandesgericht Köln der Verhandlung „Milenkovic und andere gegen die Bundesrepublik Deutschland“ beiwohnen wollten. Dort war zu klären, ob die Bundesrepublik für die Bombardierung einer Brücke in der serbischen Kleinstadt Varvarin durch die Nato im Kosovo-Krieg 1999 (Foto), bei der Zivilisten getötet und verletzt wurden, zur Rechenschaft gezogen werden kann. 2003 war die Klage vom Bonner Landgericht abgewiesen worden. Bei der gestrigen Verhandlung in zweiter Instanz werteten die Unterstützer der Klage es positiv, dass das Gericht sich auf offene Fragen eingelassen und nicht kurzen Prozess gemacht habe. Aus völkerrechtlicher Sicht gebe es zwar keinen Anspruch Einzelner auf Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter; dennoch sei zu prüfen, ob das nationale Recht Schadensersatz begründe. So sei die Entscheidung, die Brücke zu bombardieren, an der die Bundesrepublik als Nato-Partner beteiligt war, nicht rechtswidrig gewesen. Es bleibe aber die Frage, ob der Bombenabwurf ausgerechnet an einem belebten Markttag nicht unnötig viele Zivilisten gefährdet hätte und deswegen gegen geltendes Recht verstoßen worden sei. Ob die Bundesregierung für die Wahl des Zeitpunkts haftbar zu machen ist, soll an den kommenden Prozesstagen geklärt werden. CHRISTIANE MARTIN