Steuer-Gewerbeförderung

Betr.: „Bitte ein BID“, taz hamburg v. 24. 2.

Die BID-Gelder werden über eine Grundsteuererhöhung von der Finanzbehörde erhoben, die der Grundeigentümer wie gehabt unausgewiesen auch auf die Wohnungsmieten umlegt. Diese Praxis, Gewerbeförderung über Grundsteuern zu betreiben, ist rechtlich umstritten, kann aber durch Kippen des „BID-Gesetzes“ verhindert werden, etwa durch einen Musterprozess z. B. der Mieterverbände. Uwe Carstensen, Hamburg