Schuldspruch nicht in allen Punkten

Im Prozess gegen britische Soldaten wegen Misshandlungen irakischer Gefangener in Basra stand gesterndas Strafmaß noch aus, nachdem das Militärgericht die Angeklagten bereits für schuldig befunden hatte

Der Obergefreite sagte aus, er habe die Iraker schon verprügelt übernommen

AUS HANNOVER JÜRGEN VOGES

Nur die genaue Höhe der Strafen für die drei Angeklagten war noch offen, als sich gestern in Osnabrück das zuständige britische Militärgericht zum voraussichtlich letzten Mal mit brutalen Vorfällen im fernen irakischen Basra zu befassen hatte. Die Geschworenen-Jury aus sieben hohen Offizieren hatte die Soldaten des „Royal Regiment of Fusiliers“ schon zuvor am 26. Prozesstag zumindest in fünf von ursprünglich neun Anklagepunkten schuldig gesprochen. Für die Misshandlung irakischer Zivilisten, die im Mai 2003 am „Camp Breadbasket“ als mutmaßliche Plünderer gefangen genommen worden waren, hatten zwei der Angeklagten bis zu zwei Jahren Haft und der dritte eine Strafe von maximal sechs Monaten zu erwarten. Außerdem drohte allen dreien die unehrenhafte Entlassung aus der Armee.

Aufmerksamkeit zog der Prozess vor allem durch die Fotos misshandelter und sexuell gedemütigter Iraker auf sich, die Vergleiche mit den Folterungen irakischer Gefangener durch US-amerikanische Soldaten im Gefängnis Abu Ghraib nahe legten. Der 20-jährige Soldat, der die Fotos geschossen hatte, war schon zuvor in Celle von einem anderen britischen Militärgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt worden und trat nun in Osnabrück als eine Art Kronzeuge auf.

In dem Urteil gegen seine drei älteren Kameraden im Alter von 25, 30 und 33 Jahren, das für gestern Abend erwartet wurde, konnten die beiden schwerwiegendsten Misshandlungen allerdings nur noch am Rande eine Rolle spielen. Auf den Bildern sind zwei nackte Männer auf staubigem Boden zu sehen, die Anal-, respektive Oralverkehr simulieren mussten. Die Staatsanwaltschaft hatte schon frühzeitig den Vorwurf fallen gelassen, der 30-jährige Angeklagte habe Gefangene gezwungen, sich ausziehen, und sein Vorgesetzter, ein 33-jähriger Obergefreiter, habe ihn dabei unterstützt.

Nach den Beratungen über die Schuld der Angeklagten sprach die Jury zudem den 33-jährigen Obergefreiten von dem Vorwurf frei, er habe Beihilfe zur sexuellen Demütigung von Irakern geleistet. Sie sprach ihn nur schuldig, eine ihm bekannt gewordene sexuelle Demütigung nicht seinen Vorgesetzten gemeldet zu haben. Zudem soll er laut Schuldspruch Beihilfe zu einer einfachen Körperverletzung geleistet und eine gravierende körperliche Misshandlung nicht nach oben gemeldet haben, wofür ihm nun insgesamt bis zwei Jahre Haft drohten.

Die einfache Köperverletzung soll der Mitangeklagte 30-jährige Gefreite begangen haben, dem dafür maximal sechs Monate drohten: Eines der Fotos zeigt ihn, wie er mit beiden Füßen auf einem im Dreck liegenden irakischen Gefangenen steht. Der gravierenden Misshandlung wurde der dritte Angeklagte schuldig gesprochen. Der fuhr den Gabelstapler, auf dem ein in einem Netz verschnürter Iraker halb hängend, halb liegend transportiert wurde.

Wortreich hat in Osnabrück vor allem der 33-jährige Obergefreite gegen seine Verurteilung gekämpft. Er sagte aus, er habe die Iraker schon verprügelt übernommen und Misshandlungen immer umgehend unterbunden. Gemeldet habe er die Vorfälle nicht, weil sie den Befehlen für die am Tattag angeordnete Jagd auf irakische Plünderer entsprochen hätten. Der zuständige Kommandant hat entsprechende Befehle vor Gericht jedoch bestritten. Er ordnete nach eigenen Angaben nur an, die gefangenen Iraker hart arbeiten zu lassen. Die Soldaten waren allerdings zum Prügeln mit Stangen bewaffnet, als sie am frühen Morgen rund um das Camp auf Plündererjagd gingen.