Urteil über EU-Vertrag

URTEIL Morgen verkündet Karlsruhe, ob der Lissabon-Vertrag mit der Verfassung vereinbar ist

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht will am morgigen Dienstag Europapolitik machen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil zum EU-Reformvertrag wird es dieses Abkommen zwar kaum für verfassungswidrig erklären; die Richter dürften aber Hinweise auf Möglichkeiten und Grenzen der weiteren EU-Integration geben.

Der deutsche Bundestag und der Bundesrat haben dem umstrittenen Lissabon-Vertrag, der unter anderem Mehrheitsentscheidungen vorsieht, bereits im Mai 2008 mit jeweils großer Mehrheit zugestimmt. Bundespräsident Horst Köhler hat daraufhin das deutsche Zustimmungsgesetz zwar unterzeichnet, die Ratifikationsurkunde wurde aber aus Rücksicht auf das Karlsruher Verfahren noch nicht an die EU abgesandt.

Deutschland gehört damit neben Irland, Tschechien und Polen zu den vier Staaten, in denen der Zustimmungsprozess noch nicht völlig abgeschlossen ist.

Gegen den neuen EU-Vertrag hatten sowohl CSU-Querkopf Peter Gauweiler als auch die Linksfraktion unter Oskar Lafontaine geklagt. Das Urteil wird vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstagvormittag verkündet. CHRISTIAN RATH