Bankgeheimnis

Schweizer Banken pflegten das Bankgeheimnis schon im 19. Jahrhundert, aber erst 1934 verschärfte der Nationalrat die Geheimhaltungspflicht: Wer Geldgeschichten ausplaudert, wird seither von Amtswegen verfolgt. Das brachte den Eidgenossen gute Geschäfte ein, denn das in einem Bundesgesetz fixierte Bankgeheimnis ließ Steuersparer aus aller Herren Länder in die Alpentresore fliehen. Der eigentliche Zweck des Bankgeheimnisses ist jedoch nicht die Geheimhaltung illegaler Machenschaften, sondern der Schutz der Privatsphäre des Kunden – vor neugierigen Nachbarn oder vor allzu plauderfreudigen Bankangestellten. Darum ist das Bankgeheimnis in Deutschland kein (!) Gesetz und wird nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, die jeder Sparer unterschreibt, wenn er ein Konto eröffnet. Wer hierzulande Bankgeheimnisse ausplaudert, muss darum höchstens Schadensersatz zahlen. HAPE