Kontenkontrolle

Geldinstitute sind seit zwei Jahren verpflichtet, sämtliche Kontenbewegungen auf Auffälligkeiten zu durchrastern und Verdachtsfälle auf Geldwäsche anzuzeigen. Dieses „Screening“ schreibt das Kreditwesengesetz vor.Banken müssen ihren Kunden – erstmals für 2004 jährlich eine Bescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ausstellen. Dazu wurde das Einkommensteuergesetz geändert.Die Allfinanzaufsicht kann auf sämtliche Kontenstammdaten zugreifen. Möglich wurde dies durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz vom Juni 2002. Seither haben Banken Personalstammdaten ihrer Kunden in besonderen Dateien zu speichern. In einem automatisierten Verfahren kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese einsehen.Ab dem 1. April 2005 hat der Gesetzgeber den Finanzbehörden einen separaten Zugang zu den Kontendateien verschafft. Auch andere Behörden können diese Daten nutzen. Möglich wurde dies durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003. HAPE