WTO gegen Preisdumping

Im Streit um hoch subventionierte Baumwolle müssen die USA eine Niederlage einstecken

AUS GENF ANDREAS ZUMACH

Die USA haben vor der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf eine empfindliche und wahrscheinlich folgenreiche Niederlage erlitten. Das höchste Schiedsgericht der WTO entschied am Donnerstagabend in letzter Instanz, dass die Bush-Administration mit der Subventionierung der US-Baumwollfarmer durch so genannte Exportkredite gegen WTO-Regeln verstößt und diese Praxis unverzüglich korrigieren muss.

Damit bestätigte das höchste Schiedsgericht der WTO eine Entscheidung der Vorgängerinstanz vom September 2004, gegen die Washington Berufung eingelegt hatte. Anlass des Verfahrens war eine Klage Brasiliens. Die Baumwollexporteure Brasiliens wie auch zahlreicher westafrikanischer Staaten sehen sich durch Washingtons Subventionspraxis erheblichen Nachteilen auf dem Weltmarkt ausgesetzt. Ein Sprecher der Administration in Washington deutete an, dass sich die USA der Entscheidung der WTO nicht beugen werden und eine Korrektur ihrer Subventionspraxis – wenn überhaupt – nur im Rahmen eines neuen WTO-Abkommens zum Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde vornehmen würden. Mit einem solchen Abkommen wird frühestens für 2006 gerechnet.

Die Bush-Administration hatte den heimischen Baumwollfarmern allein von 2001 bis 2004 „Exportkredite“ in Höhe von vier Milliarden US-Dollar gezahlt – für eine Ernte, die nach damaligem Weltmarktpreis einen Wert von drei Milliarden US-Dollar besaß. Dank dieser Subventionierung konnten die USA ihre Baumwolle zu Dumpingpreisen unterhalb der Produktionskosten exportieren. Das bescherte allein der brasilianischen Konkurrenz einen Verlust von 600 Millionen US-Dollar. Noch härter traf es die Baumwollindustrie westafrikanischer Staaten.

Das jetzige Urteil des obersten WTO-Schiedsgerichts dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Verhandlungen über den Abbau von Agrarsubventionen in der Doha-Runde haben. Nun liegt erstmals in der zehnjährigen WTO-Geschichte eine letztinstanzliche Entscheidung zum Agrarhandel vor. Danach sind die ausschließlich von den USA gewährten „Exportkredite“ eine unzulässige Form der Agrarsubventionierung. Washington argumentierte bislang, dass „Exportkredite“ nicht dieselben marktverzerrenden Auswirkungen hätten wie die – von Washington selbst kritisierten – Exportsubventionen, die die EU, Kanada oder Japan ihren Bauern zahlen. In Washington wird befürchtet, dass bei der WTO jetzt weitere Klagen eingereicht werden, die sich gegen „Exportkredite“ an Soja, Mais- und Weizenbauern der USA richten. Sollte die Bush-Administration das Baumwollurteil nicht umsetzen, kann Brasilien Wirtschaftssanktionen gegen sie verhängen.

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