in kürze „BEFREIUNG“ VON TIEREN
: Als Diebstahl verurteilt

Das OLG Karlsruhe hat zwei Tierschützer wegen der „Befreiung“ von rund 60 Gänsen, Enten und Puten zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden sehen Tiere als Individuen an, die Menschen nicht gehören dürfen. Das OLG urteilte, Tiere seien Sachen im Sinne des Strafrechts – wer sie entwendet, macht sich des Diebstahls schuldig. (dpa)