Senat gegen Diskriminierung

Das von der Bundesregierung geplante Antidiskriminierungsgesetz sollte ohne grundsätzliche Änderungen verabschiedet werden. Dafür hat sich die zuständige Senatsstelle ausgesprochen. Deren Leiterin Sabine Kroker-Stille erklärte anlässlich einer Expertenanhörung im Bundestag gestern, dass gerade im Zivilrecht der derzeitige gesetzliche Schutz vor Diskriminierungen unzureichend sei. Die Antidiskriminierungsleitstelle war auf Senatsbeschluss Anfang 2005 eingerichtet worden. Das Antidiskriminierungsgesetz soll Vorgaben der EU in deutsches Recht umsetzen. Teilweise gehen die geplanten Regelungen darüber hinaus. Künftig sollen nach dem rot-grünen Gesetzentwurf im Arbeits- und Privatrecht Benachteiligungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität verboten sein. Kritiker halten den Gesetzentwurf teilweise für ein Hindernis auf dem Arbeitsmarkt. DPA