Gegen Diskriminierung

Was Regierung und Opposition derzeit als große Neuerung und – je nach Standpunkt – zivilisatorischen Fortschritt oder wirtschaftspolitisches Armageddon einstufen, ist in Wahrheit nicht besonders neu.

Zum einen gibt es schon jetzt im Grundgesetz, im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Gesetze gegen Diskriminierung. Zudem wurden die EU-Richtlinien, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegen, bereit im Jahr 2000 verabschiedet und hätten eigentlich schon bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden sollen.

Betroffenenverbände begrüßen unterdessen den Entwurf. So erklärte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD): „Deutschland findet mit dem Antidiskriminierungsgesetz endlich Anschluss an die rechtspolitische Entwicklung in vielen Nachbarländern. Das ist bitter nötig: Nach wie vor werden Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender diskriminiert.“

Auch das „Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW“ lobt den Gesetzentwurf und bezeichnet es als erfreulich, dass das derzeit diskutierte Gesetz über die Richtlinien der EU hinausgeht.JAS