Ungern zugestimmt

Der Theaterdonner aus Sachsen gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühr hält sich dieses Mal in Grenzen

Sachsen wird der achten Novelle des Rundfunkstaatsvertrages nicht im Wege stehen. Mit einer deutlichen Mehrheit der CDU-SPD-Koalition und der Grünen stimmte der Landtag in Dresden gestern zu. Die PDS votierte gespalten, FDP und NPD lehnten die damit verbundene Erhöhung der Rundfunkgebühr strikt ab. Im traditionell privatfunkfreundlichen Sachsen sperrte sich die CDU weniger heftig gegen eine Gebührenerhöhung als vor vier Jahren, um schließlich unter Tränen doch zuzustimmen. Damals regierte sie noch allein. Jetzt sind einige der heftigsten Gegner nicht mehr im Landtag vertreten, und nur der frühere Innenminister Heinz Eggert enthielt sich. „Die CDU hat als Tiger gebrüllt und ist als Miezekatze im Schoß der Intendanten gelandet“, feixte der FDP-Abgeordnete Torsten Herbst.

CDU-Sprecher Roland Wöller beeilte sich aber ebenso wie Staatskanzleichef Hermann Winkler, die Zustimmung mit der Erfüllung einiger vor vier Jahren erhobenen Forderungen zu begründen. So wurde in den achten Änderungsvertrag die Limitierung der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme auf dem Stand vom 1. April 2004 übernommen. Digitales Spartenfernsehen wird auf Kultur, Bildung und Information festgelegt. „Mehr Kultur, weniger Online“, so Wöllers Tenor. Ziel sind Kostenbeschränkungen und Strukturreformen. Weil Gebührenbefreiungen für Arbeitslose und das „Hotelprivileg“ bleiben und zusätzliche Gebühren für den Empfang per Handy oder PC vorerst nicht fällig werden, konnte die Regierungskoalition in Sachsen der Gebührenerhöhung zustimmen.

Diese von den Ministerpräsidenten der Länder festgelegten 88 Cent plus stehen allerdings im Widerspruch zu der im Vertrag selbst gestärkten Befugnis der unabhängigen Kommission zur Gebührenermittlung KEF. Die hatte eine Erhöhung um 1,09 Euro vorgeschlagen, fast 1 Euro weniger als die ursprüngliche Forderung der Intendanten. Dass die Ministerpräsidenten in einem betont einmaligen Akt noch darunter blieben, bewog die PDS im Sächsischen Landtag, ein Gutachten beim Juristischen Dienst des Parlaments in Auftrag zu geben. Das kam Ende Februar zu dem Schluss, dass diese Abweichung vom KEF-Vorschlag verfassungswidrig sei. CDU und SPD ignorierten diese Bedenken, verwiesen auf eine Landtagsanhörung im Februar und darauf, dass sich 16 Ministerpräsidenten kaum irren könnten. PDS-Medienpolitiker Heiko Hilker sprach das Dilemma seiner Fraktion an, sich kaum zwischen dem Wunsch nach einer Stärkung der Öffentlich-Rechtlichen und sozial wünschenswerter Gebührenkonstanz entscheiden zu können. MICHAEL BARTSCH