versammlungsrecht
: Historische Orte schnell benennen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat den Senat aufgefordert, unverzüglich die historischen Orte in Hamburg festzulegen, an denen künftig rechtsextremistische Kundgebungen verboten werden sollen. Das entsprechende Gesetz müsse noch vor den Feiern zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus am 8. Mai in Kraft treten, mahnten die Abgeordneten Dorothee Stapelfeld und Andreas Dressel: „Wir sind konsensbereit und brauchen in dieser Frage einen Schulterschluss der Demokraten.“

Der Bundestag in Berlin hat gestern die Verschärfung des Versammlungsgesetzes beschlossen, nach der rechte Aufmärsche an Gedenkstätten für die Opfer des Nazi-Regimes verboten werden können. In dem Gesetz wird den Ländern aufgetragen, die entsprechenden Orte auf ihrem Territorium festzulegen. Für das Hamburger Ausführungsgesetz kommen laut der SPD-Fraktion neben dem gesamten Areal der KZ-Gedenkstätte Neuengamme auch die als Gedenkstätten hergerichteten KZ-Außenstellen Bullenhuser Damm, Poppenbüttel und Fuhlsbüttel in Betracht. Darüber hinaus regen die Sozialdemokraten an zu prüfen, ob auch jüdische Friedhöfe und ehemalige Orte jüdischen Lebens in die Liste mit aufgenommen werden. „Hier müssen wir im Interesse der Würde der Verfolgten an die Grenze des rechtlich Möglichen gehen.“

Um die festzulegenden Orte wird nicht grundsätzlich eine Bannmeile gezogen. Die Innenbehörde muss stets im Einzelfall bei Anmeldung einer Kundgebung prüfen, ob die Würde des Ortes durch diese verletzt wird. Dressel betonte, dass an Orten, die zum Symbol für die systematische Vernichtung von Menschen im NS-Regime geworden sind, „Gedenkveranstaltungen von linker Seite ausdrücklich gewünscht und gewollt sind“. ee