Trienekens-Geld sorgt für Ärger

Kölner Landgericht widerspricht Berichten über die Verteilung des Bußgeldes. Auch soziale Einrichtungen, die sich nicht beworben haben, bekommen Geld

KÖLN taz ■ Die Verwendung der 9 Millionen Euro Bewährungsauflage zugunsten gemeinnütziger Zwecke des früheren Entsorgungsunternehmers Hellmut Trienekens sorgt weiter für Diskussionsstoff. Gestern sah sich das Kölner Landgericht zu der Erklärung gezwungen, dass anders als zwei Kölner Zeitungen berichtet hatten, eine eigenständige Bewerbung entsprechender Einrichtungen um das Geld „nie alleiniges Verteilungskriterium der Kammer gewesen“ sei. Berücksichtigt worden seien vielmehr „auch Einrichtungen, die in den beim Landgericht zu diesem Zweck geführten Listen verzeichnet sind“.

Hintergrund ist der Vorwurf der Trienekens-Anwälte, Organisationen wie Amnesty International seien bei der Vergabe berücksichtigt worden, obwohl sie sich nicht um das Geld beworben hatten. Mitte Februar hatte das Landgericht beschlossen, die Trienekens-Millionen an 208 gemeinnützige Einrichtungen zu verteilen. Bei ihrer Auswahl, so die 7. große Strafkammer, habe sie sich „vor allem davon leiten lassen, sozial wirkende Einrichtungen zu unterstützen, zumal in den letzten Jahren die Politik in diesem Bereich erhebliche Einschnitte vorgenommen hat“. Daneben seien „auch kulturelle, sportliche und kirchliche Belange berücksichtigt worden“.

Nicht bedacht wurden hingegen Vorschläge des Verurteilten, der unter anderem dem St.-Irmgardis-Krankenhaus in seinem Heimatort Viersen 500.000 Euro zukommen lassen wollte. „Mit Rücksicht auf die aktenkundige Beziehung zwischen dem Angeklagten und einem Chefarzt dieses Krankenhauses galt es, bereits den Anschein zu vermeiden, als solle die Geldzuwendung vergleichbar einer so genannten Dankeschönspende wirken“, so das Gericht. Eine Beschwerde von Trienekens gegen die vorgenommene Aufteilung des Bußgeldes verwarf das Oberlandesgericht Köln in der vergangenen Woche als unzulässig.

Trienekens war im Herbst 2004 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ab September muss er sich erneut vor dem Landgericht Köln verantworten – wegen Korruptionsverdachts. Dabei geht es um seine Verwicklung in den Kölner Müllskandal. Und auch die Bonner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Bestechung gegen den früheren „Müllbaron“ erhoben. Pascal Beucker