IM KRIEG GETÖTETE SOLDATEN
: Bund springt für Versicherung ein

BERLIN | Bisher hat der Bund laut einem Medienbericht in 21 Fällen Lebens- und Unfallversicherungsleistungen für getötete Soldaten übernommen, weil die Versicherer die Zahlung verweigerten, so die Sächsische Zeitung unter Berufung auf das Verteidigungsministerium. Die Versicherer hätten sich auf die Kriegsklausel berufen: bei „Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht“. Dort leiste der Bund einen „angemessenen Schadensausgleich“. (dpa)