Angemessen ist …

Alleinstehende dürfen nicht mehr als 245 Euro pro Monat für die Miete bezahlen. Alles was darüber liegt, gilt als „nicht angemessen“. In der Summe enthalten sind die Kosten für Kalt- und Warmwasser, Deich- und Schornsteinfegergebühren sowie für die Gebäudeversicherung und Müllentsorgung. Für zwei Familienmitglieder beträgt die Obergrenze 325 Euro, für drei 390 Euro und für vier 455 Euro. Im Falle eines Umzugs erstattet die Kommune nur die Mietkosten für einen Umzugswagen. Die Neueinrichtung der Wohnung beziehungsweise deren Renovierung müssen ALG II-EmpfängerInnen in der Regel aus dem Monatsunterhalt zahlen, den sie erhalten. ede