Letztes Geleit für Geld

Stadtgrün kassiert 25 Euro für das ehrenamtliche Bemühen um Pietät auf städtischen Bremer Friedhöfen

Bremen epd ■ Der Pietät kostet in Bremen Geld. Das bekommen jetzt die Mitglieder der Bremer Initiative „Letztes Geleit“ zu spüren, die sich für eine würdevolle Beisetzung mittelloser Menschen ohne Anhang einsetzen. Wenn die Ehrenamtlichen bei einer Sozialbestattung einen verstorbenen Menschen ohne Angehörige auf dem letzten Weg zur Grabstelle begleiten, werden dafür laut städtischer Gebührenordnung 25 Euro fällig.

„Es kann nicht sein, dass mit einer solchen Forderung ehrenamtliches Engagement für andere Menschen verhindert wird“, kritisiert der Bestatter Peter Tielitz von der Initiative „Letztes Geleit“. Die etwa 30 Freiwilligen der Ende vergangenen Jahres gegründeten Vereinigung sehen sich mit einer Regelung konfrontiert, die vier Jahre alt ist: Damals hat die Bürgerschaft das bremische Gesetz über das Leichenwesen geändert. Danach sind für eine Urnenbeisetzung so genannter „herrenloser Leichen“ ohne Begleitung 128 Euro und mit Begleitung 153 Euro an die Friedhofsverwaltung zu zahlen.

„Es geht mir um die Würde der Menschen“, sagt Regine Villinger, die als aktives Mitglied der Bremischen Evangelischen Kirche in der Gruppe mitarbeitet. „Dass wir für dieses ehrenamtliche Engagement bezahlen sollen – dazu fällt mir nichts mehr ein.“

„Stadtgrün Bremen“, das ehemalige Gartenbauamt, will auf die 25 Euro für den Mehraufwand bei einer begleiteten Beisetzung nicht verzichten, die Sozialbehörde lehnt eine Übernahme dieser Kosten ab, sagt der dort zuständige Fachreferent Alfons Nettesheim. In Zeiten allgemeinen Sparens seien „solche Ausgabe niemandem mehr vermittelbar“. Vor der Beisetzung sei ausreichend Gelegenheit, in einer würdigen Trauerfeier Abschied zu nehmen.

„Der letzte Akt, die Urnenbeisetzung, ist Angehörigen oft nicht mehr wichtig“, hat Steffen Kunkel von „Stadtgrün“ erfahren. Er verteidigt die Gebühren, die schließlich der Pflege der Friedhöfe zugute kämen. Die Initiative „Letztes Geleit“ kämpft gegen § 2 der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe: Dort ist geregelt, was die „Beförderung einer Urne zum Grab“ mit und ohne Begleitung kostet.

Hanni Steiner