Richter erlauben glasklaren Blick auf Konten

Bundesverfassungsgericht lehnt Stopp der erweiterten Kontenabfrage ab. Gesetz kann am 1. April in Kraft treten

FREIBURG taz ■ Ab 1. April wird härter kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern vorerst grünes Licht für die neue Möglichkeit zur Kontenabfrage gegeben. Mit ihr können die Finanzämter herausfinden, wer welche Konten und Aktiendepots bei welcher Bank mit welcher Kontonummer unterhält.

Auch Sozialbehörden können die neue Möglichkeit nutzen, wenn sie kontrollieren wollen, ob jemand zu Unrecht staatliche Leistungen bezieht. Will die Behörde etwas Konkretes über Geldbewegungen, Kontostand und Aktienbesitz erfahren, muss sie allerdings wie bisher beim betroffenen Geldinstitut nachfragen.

Geklagt hatten eine Bank, ein Rechtsanwalt, eine Wohngeldbezieherin und ein Sozialhilfeempfänger. Die Bank sah durch die Kosten des neuen Verfahrens ihre Berufsfreiheit verletzt, die Bürger sahen die informationelle Selbstbestimmung in Gefahr, wenn der Staat erfährt, wer wo seine Geldgeschäfte tätigt.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die beantragte einstweilige Anordnung gestern aber abgelehnt. Der Ausgang des Verfahrens sei offen, eine Folgenabwägung spreche jedoch dafür, dass das Gesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache erst einmal angewandt werden kann.

Ausschlaggebend hierfür war ein Anwendungserlass von Finanzminister Hans Eichel, mit dem er am 10. März diesen Jahres zahlreiche Bedenken der Kläger ausräumte. CHRISTIAN RATH

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