: Vollzug gegen Gesetz und Vernunft
Experten tadeln die Politik von CDU-Justizsenator Roger Kusch als rechtswidrig. In einem Appell in der Obdachlosenzeitung „Hinz & Kuntz“ fordern sie eine Strafvollzugspolitik, die den Bürgern nicht weniger, sondern mehr Sicherheit bringt
Von Elke Spanner
Mit so klaren Worten hat es bisher noch niemand ausgedrückt: „Die Politik von Justizsenator Roger Kusch“, sagte gestern Reinhold Roth, Vorsitzender Richter einer Strafvollstreckungskammer am Landgericht, „ist rechtswidrig: Es ist beschämend, dass ein Justizsenator, der in besonderer Weise verpflichtet ist, Recht und Gesetz durchzusetzen, sich diametral dazu verhält.“
In einem gemeinsamen Appell mit 15 weiteren Justizfachleuten begehrt Roth gegen die Linie Kuschs auf, in Hamburg die Resozialisierung von Straftätern einzuschränken und stattdessen Haftplätze hinter dicken Mauern auszubauen. Der Weg „in den Verwahrvollzug“, heißt es in dem Appell, den das Straßenmagazin Hinz & Kuntz in seiner aktuellen Ausgabe veröffentlicht, bringt „den Bürgern nicht mehr, sondern weniger Sicherheit“.
Unterzeichnet haben neben Richter Roth Anstaltsbeiräte, ein früherer Gefängnisleiter, der Vorsitzende des Landesverbandes der Strafvollzugsbediensteten, Kriminologen und Fachleute, die in unterschiedlichen Funktionen in Hamburger Gefängnissen tätig waren. Sie verlangen, dass der Senator „zu einer Strafvollzugspolitik nach Gesetz und Vernunft zurückkehrt“.
Zurzeit, so Gerhard Rehn, früherer Leiter der sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme, liege Kuschs Politik ein „völlig falsches Bild vom Verbrecher“ zu Grunde: Dieses sei reduziert darauf, dass er eine Straftat begangen hat, mehr nicht. Dabei seien 70 Prozent aller Gefangenen keine gefährlichen Gewaltverbrecher, sondern Ladendiebe, Drogenkonsumenten oder Verkehrsrowdys. Für die, so Rehn, „braucht man keine übersicherten Gefängnisse“, sondern Plätze im offenen Vollzug. Die aber hat der Senator seit seinem Amtsantritt von 631 auf künftig nur mehr 188 heruntergefahren.
Zudem baut Kusch die Sozialtherapie für Straftäter ab. Die soll in Zukunft nur noch in der geschlossenen Anstalt Fuhlsbüttel möglich sein. Die Unterzeichner des Appells warnen davor, diesen Plan umzusetzen: Ausgang, Urlaub und Therapie sollen die Gefangenen auf die Freiheit vorbereiten. Werde Insassen das verwehrt, bestünde die Gefahr, dass sie erneut zum Sicherheitsrisiko oder Sozialfall werden.
Das können die MitarbeiterInnen von Hinz & Kuntz täglich beobachten. Chefredakteurin Birgit Müller hat den Appell initiiert, nachdem einer ihrer Straßenverkäufer kurz vor der Haftentlassung eine Wohnung besichtigen wollte – und in Handschellen hingeführt werden sollte. Selbstredend, dass der Mann nun obdachlos ist. Durch die Politik Kuschs, resümierte Müller gestern, „wird Elend produziert“.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont, dass der Resozialisierung der Täter bei den Vollzugszielen Vorrang einzuräumen ist. Dass er sich von den Urteilen der höchsten deutschen Richter indes nicht beirren lässt, hat Kusch bei einer dienstlichen Besprechung mit Richtern aus den Hamburger Strafvollstreckungskammern im Oktober 2002 deutlich gemacht. „Der Vorrang der Resozialisierung kommt mir nicht über die Lippen“, offenbarte er. Seither hat er Diskussionen mit Fachleuten weitgehend gemieden. „Senator Kusch“, fasst es Richter Roth zusammen, „ist generell nicht interessiert an fachlichen und rechtlichen Erkenntnissen“.
Klaus Neuenhüsges, der Vorsitzende des Landesverbandes der Hamburgischen Strafvollzugsbeamten, weiß, dass es auch unter den MitarbeiterInnen der Gefängnisse längst rumort. Er warnte gestern: „Kuschs wichtigste Ressource, das Personal, steht nicht mehr hinter ihm.“