Weisungsgebundener Ankläger

Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und muss auch wider besseres Wissen umsetzen, was der Senator befiehlt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Köhnke war in diesem System stets ein treuer Soldat. Im Falle des Hamburger Polizeiskandals war er 1993 Generalankläger unter Senator Klaus Hardrath (Stattpartei) und geißelte die Verabreichung von Brechmitteln an mutmaßliche Drogendealer. Unter Roger Kusch (CDU), als Ende 2001 das erste Todesopfer einer angeordneten Brechmittelvergabe zu beklagen war, bezeichnete Köhnke die Maßnahme nurmehr als „tragischen Unfall“. Voriges Jahr wurde Köhnke während einer laufenden Krebsbehandlung durch Kusch suspendiert: Sein Haus, so die Begründung, hätte nicht sofort reagiert, als ein nach § 35 BtMG Freigestellter die Therapie nicht angetreten und zudem ein Mädchen vergewaltigt hatte. Massiver Protest der Richterschaft brachte Köhnke ins Amt zurück. KVA