Hochhuth darf ans Berliner Ensemble

Das Berliner Landgericht ordnete am Freitag per einstweiliger Verfügung an, dass das Land Berlin Rolf Hochhuth das Berliner Ensemble für die Inszenierung seines Stücks „Sommer 14“ zur Verfügung stellen muss. Damit spitzt sich ein Streit des Regisseurs mit dem Ensemble-Intendanten Claus Peymann zu, der die Inszenierung ablehnt. Hochhuth hat jedoch das Recht jeden Sommer im Ensemble eine eigene Inszenierung herauszubringen – solange er dies lange vorher mit genauen Auflagen anmeldet. Die Stadt hatte dazu 1998 einen Mietvertrag über 30 Jahre mit der von Hochhuth geleiteten Ilse-Holzapfel-Stiftung geschlossen. (dpa)