DIE TAZ-SERIE

Wie bürokratisch ist die EU? Diese Frage versucht die taz in einer dreiteiligen Serie zu beantworten. Im heutigen, letzten Teil geht es um „Richtlinien“, die Gesetze der EU. Jedes Jahr entwirft die EU-Kommission über 1.000 Richtlinien. Diese betreffen die Umweltpolitik genauso wie die Sozialgesetzgebung oder gemeinsame wirtschaftliche Ziele. Nach wie vor betrifft der Großteil der Brüsseler Richtlinien den „Binnenmarkt“. Die Kommission hat dabei das alleinige Vorschlagsrecht. Allerdings können die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament die Behörde auffordern, zu einem bestimmten Thema tätig zu werden. Manchmal kümmert sich die Kommission auch um ein Problem, weil sie Beschwerden von Betroffenen bekommt. So wie bei dem Fall der mittlerweile berühmt gewordenen Richtlinie zur Normung von Traktorsitzen. Damals klagte der deutsche Hersteller, er könne seine Traktoren nicht in andere EU-Staaten verkaufen, weil die Sitze alle unterschiedlich geformt sein müssten. Der jeweiligen Richtlinie müssen dann die EU-Staaten und in immer mehr Fällen auch das EU-Parlament zustimmen. Sobald sie im Gesetzesblatt der EU veröffentlicht worden sind, werden sie rechtskräftig, und die Mitgliedsstaaten müssen sie umsetzen. RR