ARGE zahlt Ticket nur bei Jobsuche

Ein billiges KVB-Ticket für alle ALG-II-Empfänger ist für Köln zu teuer, sagt die SPD. Auch die Sozialdezernentin bedauert: Die ARGE dürfe nur im Einzelfall Fahrkarten erstatten

KÖLN taz ■ Die Idee der beiden Ratsgruppen PDS und Gemeinsam gegen Sozialraub (GgS), in Köln ein verbilligtes „Jobsucher-Ticket“ für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) einzuführen, stößt in der Stadt auf höchst unterschiedliche Reaktionen. So findet der Kölner DGB-Chef Wolfgang Uellenberg-van Dawen den Vorschlag „grundsätzlich richtig“. Es sei tatsächlich ein Problem, dass die öffentlichen Verkehrsmittel für viele nicht mehr erschwinglich seien. „Man sollte daher konstruktiv und unvoreingenommen mit dem Vorstoß umgehen“, findet Uellenberg.

Geradezu euphorisch hatten die Kölner Erwerbsloseninitiative „Vernetzte Aktion Nach Außen“ (Vana) und das Arbeitslosenzentrum KALZ die Idee aufgenommen. SPD und Grüne halten dagegen wenig bis nichts vom einem subventionierten KVB-Ticket für Langzeitarbeitslose. „Derzeit politisch nicht durchsetzbar“, lautet das harsche Urteil vom grünen Sozialpolitiker Ossi Helling. Er erinnert daran, dass Schwarz-Rot erst im Dezember beschlossen habe, die „erwerbsfähigen“ ALG-II-Bezieher vom vergünstigen Mobilitätspass auszuschließen. Dieser gilt seit Januar nur noch für die „nicht erwerbsfähigen“ Bezieher von Sozialhilfe (taz berichtete).

Auf den Beschluss verweist auch der Vorsitzende des Sozialausschusses, SPD-Ratsherr Walther Kluth: Die Stadt könne sich eine verbilligte Monatskarte für alle Hilfebezieher schlicht nicht mehr leisten. Die Idee von PDS und GgS, die Stadt solle KVB, Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur (ARGE) und Beschäftigungsträger von Ein-Euro-Jobs an der Finanzierung beteiligen, hält Kluth für unrealistisch. Die Verkehrsbetriebe hätten schon beim Thema Mobilitätspass signalisiert, „dass sie nichts zahlen“.

Auch Sozialdezernentin Marlis Bredehorst winkt ab: Es sei „leider“ nicht möglich, dass die ARGE ein Ticket für alle ALG-II-Bezieher mitfinanziert, „auch wenn das sozialpolitisch sinnvoll wäre, weil wir ja die Mobilität der Arbeitslosen erhöhen wollen“. Laut Gesetz dürfe die ARGE aber nur in „Einzelfällen“ Fahrtkosten erstatten, etwa für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen. Und Ein-Euro-Jobber müssten ihre Fahrtkosten ohnehin aus der viel diskusierten „Mehraufwandsentschädigung“ bezahlen, erklärt Bredehorst: „Dafür hat der Gesetzgeber das Geld vorgesehen.“

SUSANNE GANNOTT