Gutachter unehrenhaft entlassen

Landgericht: Expertise über Umbauarbeiten am Privathaus des Ex-Bau-Abteilungsleiters Gottfried Z. ist komplett für den Müll. Gutachter könnte trotzdem Geld dafür bekommen

Bremen taz ■ Das Bremer Landgericht hat gestern den Gutachter, der ursprünglich den Wert der Baumaßnahmen am Privathaus des früheren Abteilungsleiters im Bauressort Gottfried Z. feststellen sollte, unehrenhaft entlassen. „Das Gericht wird bei der Urteilsfindung keinerlei Feststellungen auf mündliche oder schriftliche Aussagen des Sachverständigen Müller stützen“, hielt Richter Bernd Asbrock im Protokoll fest. Er folgte damit in vollem Umfang einem Antrag der Verteidigung. Z. wird vorgeworfen, sein Haus auf Kosten von Zechbau renoviert haben zu lassen. Zechbau hatte – unter Mitwirkung Z.s – mehrere große öffentliche Bauaufträge erhalten.

An der Qualität des Gutachtens, das der 72-jährige ehemalige Architekt und Uni-Professor Paul Lothar Müller aus Hildesheim im Auftrag des Gerichts anfertigte, hatte jedoch nicht nur die Verteidigung schlussendlich ihre Zweifel. So hatte der Experte noch nicht einmal die Anzahl der Türen und der Fliesen in Z.s Haus korrekt ermittelt. Zu diesem Sachverständigen könne das Gericht kein Vertrauen haben, befand Asbrock. Ende des Jahres soll nun eine komplett neue Expertise eines anderen Gutachters vorliegen.

Müller hat für seine nun in Gänze zurückgewiesene Arbeit bereits 70.000 Euro kassiert, dem Vernehmen nach fordert er weitere 18.000 Euro. Asbrock sagte dazu, das Gericht werde in den nächsten Wochen feststellen, welche Summe Müller für seine Leistung zustehe. Er schloss auch eine Rückforderung seitens des Staats nicht aus. Im Streitfall müsse darüber dann ein Zivilgericht entscheiden. sim