: Teilfreispruch im Terrorprozess
Das Kammergericht hat gestern das mutmaßliche Al-Qaida-Mitglied Ishan G. aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der versuchten Bildung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen. Der 34-jährige Tunesier wurde aber wegen Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Ausländergesetz zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, nach einer Ausbildung in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan 2003 nach Deutschland zurückgekehrt zu sein, um eine Terrorgruppe zu bilden und Sprengstoffanschläge zu verüben. Im Umfeld der Al-Nur-Moschee in Neukölln soll er dafür nach Verbündeten gesucht haben. DDP
inland SEITE 7
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen